Ab sofort können Zuschüsse digital auf dieser Webseite gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Jugendabteilungen der Vereine aus dem Rhein-Neckar Kreis. Vereine aus dem Stadtgebiet Mannheim und Heidelberg stellen Anträge bei ihren Sportjugenden.
www.skjmannheim.de
www.sportjugend-heidelberg.de
FRISTEN:
Anträge sind bis 4 Wochen nach Veranstaltung zu stellen.
Die Abgabefrist endet am 20. September.
NEU: Tagesveranstaltungen
Jeder Verein kann pro Abrechnungsjahr eine Tagesveranstaltung einreichen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Mehrtägige Veranstaltungen mit oder ohne Übernachtung
Gefördert werden Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe o.ä.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine nummerierte Teilnehmerliste:
Belege zum Nachweis der Durchführung:
Gefördert wird die Anschaffung von Großzelten für 6 bis 16 Personen für Jugendfreizeiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ab sofort können Sportvereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis einen weiteren Zuschuss erhalten, denn der Rhein-Neckar-Kreis hat sich dazu bereit erklärt, Ehrenpreise zu fördern und zu bezuschussen.
In diesem Bereich können Vereine einmal jährlich einen Zuschuss in Höhe von 75,00 € zur Finanzierung von Ehrengaben, beispielsweise Preise für ein Turnier oder eine Meisterschaft, beantragen.
Der Rhein-Neckar-Kreis benötigt hierfür ausschließlich einen formlosen Antrag seitens des Vereins mit entsprechenden Informationen zu der Veranstaltung und der Verwendung der Mittel, sowie der Bankverbindung des Hauptvereins
Die Anträge für die Ehrenpreiszuschüsse können jederzeit per Mail oder postalisch gesendet werden:
schulen-kultur-sport@rhein-neckar-kreis.de
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Schulen, Kultur und Sport
Haberstraße 3
69126 Heidelberg-Rohrbach