Zuschüsse

Ab sofort können Zuschüsse digital auf dieser Webseite gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Jugendabteilungen der Vereine aus dem Rhein-Neckar Kreis. Vereine aus dem Stadtgebiet Mannheim und Heidelberg stellen Anträge bei ihren Sportjugenden.
www.skjmannheim.de
www.sportjugend-heidelberg.de



FRISTEN

Anträge sind bis 4 Wochen nach Veranstaltung zu stellen.

Die Abgabefrist endet am 20. September. 

 

 

RNK-Vereine: Maßnahmen mit und ohne Übernachtung

 

  • Anträge sind bis 4 Wochen nach der Maßnahme zu stellen, das Rechnungsjahr endet am 20.09. jeden Jahres. Maßnahmen im September können auch im Folgejahr eingereicht werden. 
  • Teilnehmer*innen bis 21 Jahre. 
  • maximal 1/3 Teilnehmer*innen außerhalb des RNK können bezuschusst werden. 
  • Je 6 Teilnehmer*innen ist ein/e Betreuer*in zusätzlich zuschussfähig. 

 

NEU: Tagesveranstaltungen 

Jeder Verein kann pro Abrechnungsjahr eine Tagesveranstaltung einreichen.  

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Ein eindeutig jugendpflegerischer Charakter muss aus der Ausschreibung hervor gehen. Keine Turnierfahrten o.ä.
  • Organisation und Durchführung durch den antragstellenden Verein. 
  • Mindestens 6 Stunden Dauer.  
  • Mindestens 15, maximal 30 Teilnehmer*innen.
     

Mehrtägige Veranstaltungen mit oder ohne Übernachtung 

Gefördert werden Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe o.ä. 

  • ab 2 Tagen mit oder ohne Übernachtung.  
  • Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung: Mindestdauer von 5h pro Tag
  • Eine Bezuschussung ist erst ab 10 Verpflegungstagen möglich. (Teilnehmer x Tage = Verpflegungstage) 
  • Bei internationalen Jugendbegegnungen werden die Gäste und Gastgeber mit dem gleichen Tagessatz bezuschusst. 
  • Fort- und Weiterbildungen für Jugendleiter*innen werden unabhängig des Alters der Teilnehmer*innen bezuschusst. 
      

Welche Unterlagen werden benötigt? 

Eine nummerierte Teilnehmerliste

Belege zum Nachweis der Durchführung: 

  • Bei Veranstaltungen mit Übernachtung muss dies aus den Belegen hervor gehen. (Rechnung der Unterkunft, ein offizielles Schreiben des Campingplatzes oder des Veranstalters, auf dessen Gelände gezeltet/übernachtet wurde, Fahrtkostenbelege.) 
  • Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung ist ein Programm beizufügen, aus dem die Durchführungsdauer hervor geht. 
  • Kostenaufstellung und Belege der größten angefallenen Posten. 

Anschaffung von Großzelten 

Gefördert wird die Anschaffung von Großzelten für 6 bis 16 Personen für Jugendfreizeiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Rechnungskopie
  • Einsatzzweck des Zeltes

Förderung von Ehrenpreisen 

Ab sofort können Sportvereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis einen weiteren Zuschuss erhalten, denn der Rhein-Neckar-Kreis hat sich dazu bereit erklärt, Ehrenpreise zu fördern und zu bezuschussen. 

In diesem Bereich können Vereine einmal jährlich einen Zuschuss in Höhe von 75,00 € zur Finanzierung von Ehrengaben, beispielsweise Preise für ein Turnier oder eine Meisterschaft, beantragen.

Der Rhein-Neckar-Kreis benötigt hierfür ausschließlich einen formlosen Antrag seitens des Vereins mit entsprechenden Informationen zu der Veranstaltung und der Verwendung der Mittel, sowie der Bankverbindung des Hauptvereins

Die Anträge für die Ehrenpreiszuschüsse können jederzeit per Mail oder postalisch gesendet werden:

schulen-kultur-sport@rhein-neckar-kreis.de 

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Schulen, Kultur und Sport
Haberstraße 3
69126 Heidelberg-Rohrbach